Amtsgericht Bublitz I/76_1889+08+09, Löschungsbewilligung Von dem unterzeichneten zuständigen Amtsgericht wird hiermit bescheinigt daß sich als alleinige gesetzliche Erben des am 16. September 1886 ohne Errichtung eines Testaments oder sonstigen letztwilligen Verfügung zu Bischofthum verstorbenen Altsitzers Karl Dahlke, welcher mit seiner Ehefrau Henriette geb. Freitag in zweiter und kinderloser Ehe und nach der Pommerschen Bauernordnung gelebt hat, seine Kinder aus erster Ehe mit Karoline Hinz, nämlich 1. Johanna, jetzt verehelichte Bauerhofbesitzer Otto Gehrke in Bischofthum 2. Caroline, jetzt verehelichte Ackerbürger Kasiske in Bublitz 3. Hulda, jetzt verehelichte Bauerhofbesitzer Hermann Kuchenbecker zu Grabow Abbau bei Baldenburg 4. Gustav, jetzt Bauerhofbesitzer in Bischofthum 5. Auguste, jetzt verehelichte Lehrer Wilhelm Neumann in Fernheide bei Schoenau nach Maßgabe des Gesetzes vom 12. Maerz 1869 ausgewiesen haben. Bublitz den 9. August 1889. Königliches Amtsgericht