Nicolaus Kokenbecker?>
- Name
- Nicolaus /Kokenbecker/
- Given names
- Nicolaus
- Surname
- Kokenbecker
Occupation
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Employer: Uni Rostock Note: http://matrikel.uni-rostock.de/simplesearch.action#top Immatrikulationen im Sommersemester 1499… http://matrikel.uni-rostock.de/simplesearch.action#top Immatrikulationen im Sommersemester 1499 Rektor: Erich, Herzog von Mecklenburg (Ehrenrektor); Arnold Bodensen (Prorektor) Zeitraum: Ostern (31.03.) 1499 bis Michaelis (29.09.) 1499 |
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Occupation
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Employer: St. Katharinenkirche Text: Archivaliensignatur: Staatsarchiv Hamburg, 512-4_URK VIK A 1 b + VIK A 1 c Kontext: St. Katharinenkirche >> Urkunden der Vikare der St. Katherinenkirche >> Grund- und Hausbesitz Ludolf Meltsing, päpstlicher und kaiserlicher Notar, Kleriker der Verdener Diözese, beurkundet, daß, nachdem ein Streit zwischen dem Klerus und dem Rat von Hamburg dahin verglichen ist, daß von 8 in geistlichen Händen befindlichen Brauhäusern 4 an Laien verkauft werden sollen, die Vikare der St. Katharinenkirche sich auf Bitten des lectoris secundarii am Dom, Magister Albert Trempe, bereit erklärt haben, ihr Brauhaus zu verkaufen, wogegen ihnen von Trempe eine Hypothek in dem zu seiner Vikarie gehörigen Hause mit Zustimmung des Patrons derselben Dr. Albert Krantz, Domherr und lector principalis, eingeräumt worden ist. Zeugen: Nicolaus Kokenbecker, Kommendist der St. Katharinenkirche, und Georgius Laeß, Kleriker der Bremer Diözese Note: Der Commendist ist ein geweihter Priester und hat eine Commende inne. Eine Kommende (Betonung auf de… Der Commendist ist ein geweihter Priester und hat eine Commende inne. Eine Kommende (Betonung auf der 2. Silbe; von lat.: commendare, „anvertrauen“, „empfehlen“) ist in ihrer ursprünglichen Bedeutung ein Begriff aus dem Kirchenrecht, unter dem die Übertragung der Einkünfte eines Kirchen- oder Klostervermögens auf eine dritte Person unter Befreiung von den Amtspflichten verstanden wurde. |
Occupation |
Text: Archivaliensignatur: Staatsarchiv Hamburg, 512-4_URK VIK A 1 b + VIK A 1 c Kontext: St. Katharinenkirche >> Urkunden der Vikare der St. Katherinenkirche >> Grund- und Hausbesitz Ludolf Meltsing, päpstlicher und kaiserlicher Notar, Kleriker der Verdener Diözese, beurkundet, daß, nachdem ein Streit zwischen dem Klerus und dem Rat von Hamburg dahin verglichen ist, daß von 8 in geistlichen Händen befindlichen Brauhäusern 4 an Laien verkauft werden sollen, die Vikare der St. Katharinenkirche sich auf Bitten des lectoris secundarii am Dom, Magister Albert Trempe, bereit erklärt haben, ihr Brauhaus zu verkaufen, wogegen ihnen von Trempe eine Hypothek in dem zu seiner Vikarie gehörigen Hause mit Zustimmung des Patrons derselben Dr. Albert Krantz, Domherr und lector principalis, eingeräumt worden ist. Zeugen: Nicolaus Kokenbecker, Kommendist der St. Katharinenkirche, und Georgius Laeß, Kleriker der Bremer Diözese |
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Immatrikulationen im Sommersemester 1499 Rektor: Erich, Herzog von Mecklenburg (Ehrenrektor); Arnold Bodensen (Prorektor) Zeitraum: Ostern (31.03.) 1499 bis Michaelis (29.09.) 1499 |
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Der Commendist ist ein geweihter Priester und hat eine Commende inne. Eine Kommende (Betonung auf der 2. Silbe; von lat.: commendare, „anvertrauen“, „empfehlen“) ist in ihrer ursprünglichen Bedeutung ein Begriff aus dem Kirchenrecht, unter dem die Übertragung der Einkünfte eines Kirchen- oder Klostervermögens auf eine dritte Person unter Befreiung von den Amtspflichten verstanden wurde.
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